Fragen und Antworten zum Immobilien Teilverkauf
Kann ich meinen gewünschten Auszahlungsbetrag frei wählen?
Ja! Engel & Völkers LiquidHome bietet Ihnen die Möglichkeit, genau den von Ihnen benötigten Betrag aus Ihrer Immobilie in Liquidität umzuwandeln. Allerdings muss der Auszahlungsbetrag mindestens 100.000 Euro betragen und darf nicht mehr als die Hälfte des Immobilienwerts ausmachen.
Wie lange kann ich nach dem Teilverkauf meine Immobilie noch selbst nutzen?
Bei Eigentümern 55+ völlig unbegrenzt!
Die Laufzeit von Engel & Völkers LiquidHome richtet sich vollkommen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Sie nutzen Ihre Immobilie genau so lange, wie Sie es möchten. Wir wollen und können auf die Nutzungsdauer keinerlei Einfluss nehmen! Bei jüngeren Eigentümern oder Nießbrauchberechtigten sichert Engel & Völkers LiquidHome eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren zu.
Kann ich einen einmal verkauften Anteil an meiner Immobilie wieder zurückkaufen?
Ja! Engel & Völkers LiquidHome möchte Ihnen größtmögliche Flexibilität beim Teilverkauf ermöglichen. Sie oder eventuell Ihre Erben können den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Basis für den Kaufpreis ist dann erneut ein gutachterlich festgestellter Marktwert.
Wie geht es weiter, wenn ich mich für einen Immobilien-Teilverkauf entscheide?
Nachdem der Gutachter Ihre Immobilie bewertet wird Engel & Völkers LiquidHome Ihnen ein Angebot zum Teilankauf unterbreiten. Für den Fall, dass Sie mit den angebotenen Konditionen einverstanden sind, wird Ihr Kundenberater von Engel & Völkers LiquidHome einen Notartermin mit Ihnen abstimmen. Vor der Beurkundung wird der Notar Ihnen das komplette Vertragswerk mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Sie haben dann selbstverständlich die Möglichkeit, dieses in Ruhe zu prüfen und hierfür ggf. auch (auf eigene Kosten) rechtliche und steuerliche Berater heranzuziehen. Bei dem Notartermin wird das gesamte Vertragswerk verlesen. Die Beurkundung nimmt erfahrungsgemäß ca. 90 Minuten in Anspruch. Nach Unterzeichnung der Teilverkaufsvereinbarung wird der Notar mit der Abwicklung der Urkunde beauftragt, d.h. er holt etwaig erforderliche Verzichts- und Genehmigungserklärungen ein und stellt die Anträge an das Grundbuchamt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung, sowie, nach erfolgter Kaufpreiszahlung, auf Eigentumsumschreibung am erworbenen Miteigentumsanteil durch die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und Eintragung des Nießbrauchrechts zu Ihren Gunsten.
Worin liegen die Unterschiede zu einem Kredit, einer Leibrente oder einem Gesamtverkauf?
Bei dem Immobilien-Teilverkauf von E&V LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit: Sie verschulden sich also auch nicht, erhalten aber trotzdem freie Liquidität, um Ihre Wünsche zu erfüllen. – Es handelt sich auch nicht um eine Leibrente: Sie sind weiterhin anteiliger Eigentümer, Entscheidungen treffen Sie weitestgehend allein und Sie partizipieren auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung Ihrer Immobilie. – Im Vergleich zum Gesamtverkauf der Immobilie: Sie wohnen weiterhin in Ihren gewohnten 4 Wänden und Sie oder eventuell Ihre Erben können den veräußerten Anteil darüber hinaus jederzeit zurückkaufen.
Ja! Engel & Völkers LiquidHome bietet Ihnen die Möglichkeit, genau den von Ihnen benötigten Betrag aus Ihrer Immobilie in Liquidität umzuwandeln. Allerdings muss der Auszahlungsbetrag mindestens 100.000 Euro betragen und darf nicht mehr als die Hälfte des Immobilienwerts ausmachen.
Wie lange kann ich nach dem Teilverkauf meine Immobilie noch selbst nutzen?
Bei Eigentümern 55+ völlig unbegrenzt!
Die Laufzeit von Engel & Völkers LiquidHome richtet sich vollkommen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Sie nutzen Ihre Immobilie genau so lange, wie Sie es möchten. Wir wollen und können auf die Nutzungsdauer keinerlei Einfluss nehmen! Bei jüngeren Eigentümern oder Nießbrauchberechtigten sichert Engel & Völkers LiquidHome eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren zu.
Kann ich einen einmal verkauften Anteil an meiner Immobilie wieder zurückkaufen?
Ja! Engel & Völkers LiquidHome möchte Ihnen größtmögliche Flexibilität beim Teilverkauf ermöglichen. Sie oder eventuell Ihre Erben können den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Basis für den Kaufpreis ist dann erneut ein gutachterlich festgestellter Marktwert.
Wie geht es weiter, wenn ich mich für einen Immobilien-Teilverkauf entscheide?
Nachdem der Gutachter Ihre Immobilie bewertet wird Engel & Völkers LiquidHome Ihnen ein Angebot zum Teilankauf unterbreiten. Für den Fall, dass Sie mit den angebotenen Konditionen einverstanden sind, wird Ihr Kundenberater von Engel & Völkers LiquidHome einen Notartermin mit Ihnen abstimmen. Vor der Beurkundung wird der Notar Ihnen das komplette Vertragswerk mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Sie haben dann selbstverständlich die Möglichkeit, dieses in Ruhe zu prüfen und hierfür ggf. auch (auf eigene Kosten) rechtliche und steuerliche Berater heranzuziehen. Bei dem Notartermin wird das gesamte Vertragswerk verlesen. Die Beurkundung nimmt erfahrungsgemäß ca. 90 Minuten in Anspruch. Nach Unterzeichnung der Teilverkaufsvereinbarung wird der Notar mit der Abwicklung der Urkunde beauftragt, d.h. er holt etwaig erforderliche Verzichts- und Genehmigungserklärungen ein und stellt die Anträge an das Grundbuchamt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung, sowie, nach erfolgter Kaufpreiszahlung, auf Eigentumsumschreibung am erworbenen Miteigentumsanteil durch die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und Eintragung des Nießbrauchrechts zu Ihren Gunsten.
Worin liegen die Unterschiede zu einem Kredit, einer Leibrente oder einem Gesamtverkauf?
Bei dem Immobilien-Teilverkauf von E&V LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit: Sie verschulden sich also auch nicht, erhalten aber trotzdem freie Liquidität, um Ihre Wünsche zu erfüllen. – Es handelt sich auch nicht um eine Leibrente: Sie sind weiterhin anteiliger Eigentümer, Entscheidungen treffen Sie weitestgehend allein und Sie partizipieren auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung Ihrer Immobilie. – Im Vergleich zum Gesamtverkauf der Immobilie: Sie wohnen weiterhin in Ihren gewohnten 4 Wänden und Sie oder eventuell Ihre Erben können den veräußerten Anteil darüber hinaus jederzeit zurückkaufen.